30.09.2026
Biogaswälzungsbetrag 2026
Veröffentlichung gemäß §7 Ziff. 7 Abs. a) der Kooperationsvereinbarung von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen:
Im Jahr 2026 beträgt der bundesweit einheitliche Biogaswälzungsbetrag 1,6164 €/kWh/h/a.
Der bundesweit einheitliche Biogaswälzungsbetrag wird von den Fernleitungsnetzbetreibern auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung ermittelt und jährlich bis zum 1. Oktober veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür die Erhebungsgrundlagen bereit; die Umsetzung erfolgt anschließend über die Netzentgelte der Netzbetreiber.