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30.09.2026

Biogaswälzungsbetrag 2026

Veröffentlichung gemäß §7 Ziff. 7 Abs. a) der Kooperationsvereinbarung von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen: 

Im Jahr 2026 beträgt der bundesweit einheitliche Biogaswälzungsbetrag 1,6164 €/kWh/h/a.

Der bundesweit einheitliche Biogaswälzungsbetrag wird von den Fernleitungsnetzbetreibern auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung ermittelt und jährlich bis zum 1. Oktober veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür die Erhebungsgrundlagen bereit; die Umsetzung erfolgt anschließend über die Netzentgelte der Netzbetreiber.

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