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Nominierung

Nominierung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Nominierung

Grundlage für die Nominierung an den nominierungspflichten Punkten ist ein vorab erfolgreich durchgeführter Kommunikationstest zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen und ONTRAS. 
Dieser beinhaltet:

  • Abstimmung zum anzuwendenden Datenformat: edig@s-Nachrichten, EDIFACT-Nachrichten
  • Bereitstellung folgender Kundendaten: Marktpartner ID und 24/7-Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)
  • Abstimmung und Aufbau des anzuwendenden Kommunikationswegs: AS4 oder AS2

Der Kommunikationstest war erfolgreich, wenn der Nachrichtenaustausch fehlerfrei erfolgte. Der Test muss rechtzeitig vor der geplanten Inanspruchnahme der Nominierung erfolgen. Um die Single-Sided-Nomination je Bilanzkreis zu nutzen, bedarf es einer vorigen Abstimmung.

Nutzung des Nominierungsportals

Die Nutzung des ONTRAS-Portals für regelmäßige Nominierungsnachrichten ist nicht mehr zulässig (siehe aktuell gültige KoV). Einzig für den Fall einer Einschränkung bzw. eines Ausfalls nominierungsrelevanter Systeme bietet ONTRAS dieses Portal noch als alternativen Kommunikationsweg an.

Ihre Fragen zum Thema Nominierung

Voraussetzung zur Nominierung

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nominierungsabgebe möglich?

Nominierungen sind nach einem erfolgreichen Kommunikationstest möglich. Dieser beinhaltet eine Abstimmung bezüglich des Nachrichtenformats und eines Kommunikationswegs. Die erfolgreiche Nominierungsverarbeitung setzt eingebrachte Kapazitäten im Bilanzkreis voraus.
 

Wie lange dauert es, eine Kommunikationsverbindung erfolgreich zu implementieren?

Die Einrichtung der Kommunikationsverbindung kann bis zu 10 Werktage in Anspruch nehmen. 
 

Welche Nominierungsformate bietet ONTRAS an?

ONTRAS bietet folgende Nominierungsformate an:

  • Edigas XML (entsprechend der aktuell gültigen Version; veröffentlicht auf www.edigas.org)

  • Edifact (entsprechend der aktuell gültigen Version; veröffentlicht auf www.dvgw-sc.de)

 

Welche Übertragungswege bietet ONTRAS an?

ONTRAS bietet folgende Übertragungswege an:

  • AS2 (bis 01.02.2018)

  • AS4

 

Welche Netzpunkt-ID kann in der Nominierung verwendet werden?

Folgende Netzpunkt-IDs können verwendet werden, eine bilaterale Abstimmung ist zudem ebenfalls möglich

  • EIC

  • auf PRISMA veröffentlichte IDs

Nominierungsprozess

Für welche Netzpunkte ist eine Nominierung erforderlich?

Eine Nominierung ist für alle Markt- und Grenzübergangspunkte sowie Speicher notwendig.

 

Wo ist die Netzpunkt-ID hinterlegt?

Die Netzpunkt-ID kann auf folgenden Seiten eingesehen werden:

 

Welche Rolle nimmt ONTRAS im Single-Sided-Nomination-Prozess ein?

ONTRAS ist an allen Netzpunkten der aktive TSO.

 

Wie erfolgt die Information bezüglich einer Renominierungsbeschränkung?

ONTRAS versendet auf Verlangen des Bilanzkreisverantwortlichen eine Nachricht vom Typ CHACAP.

 

Wie erfolgt die Nominierung, wenn der Standardkommunikationsweg ausfällt?

Bei Ausfall des Standardkommunikationsweges kann die Nominierung über das Nominierungsportal erfolgen bzw. in Abstimmung mit der Dispatchingzentrale erfolgen.

 

Welche Vorlauffrist muss bei der Nominierung beachtet werden?

Die Nominierung kann mit einer Vorlaufzeit von zwei Stunden zur nächsten vollen Stunde abgegeben werden.

 

Sind Day-Ahead- und Within-Day-Kapazitäten Bestandteil der Renominierungsbeschränkung?

Mit der Festlegung KARLA 1.1 hat die BNetztA die Renominierungsbeschränkung für Day-Ahead-Kapazitäten ausgesetzt. Diese Festlegung gilt ebenfalls für Within-Day-Kapazitäten.

Ihr Kontakt bei ONTRAS

Rona Janzen
Rona Janzen
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