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09.01.2020

Konsultation: Netzkopplungsvertrag für den neuen Netzkopplungspunkt Brandov – Deutschneudorf EUGAL

Gemäß Artikel 4 (2) der Verordnung (EU) 2015/703 der Kommission vom 30. April 2015 zur Festlegung eines Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch („NC INT“) möchte ONTRAS den Netznutzern Gelegenheit geben, zu dem Wortlaut bestimmter Vorschriften folgender Dokumente Stellung zu nehmen:

ONTRAS Bobbau Anlage
  • Netzkopplungsvertrag zwischen NET4GAS, s.r.o., Fluxys Deutschland GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH („NKV“) für den Netzkopplungspunkt Brandov – Deutschneudorf EUGAL („NKP“);
  • Annex 1 zum NKV;
  • Annex 5 zum NKV.
     

Die Dateien stehen unten zum Download bereit.

Die zur Konsultation gestellten Vorschriften sind vertragliche Klauseln, die Prozesse zur Transportabwicklung (inkl. Nominierungen und Matching) und zu Kommunikationsverfahren bei außergewöhnlichen Ereignissen (gemäß Artikel 10 von NC INT) für den NKP betreffen.

Die geltenden Vorschriften für das Abgleichsverfahren und für die Zuweisung der Gasdifferenzmengen im NKV waren Gegenstand der Konsultation im Zusammenhang mit der Einrichtung des virtuellen Kopplungspunktes (VIP) an der deutsch-tschechischen Grenze und werden somit nicht wieder zur Konsultation gestellt. Die o.g. Konsultation wurde zwischen 14. November 2018 und 14. Januar 2019 durchgeführt:

Ihre Rückmeldung können Sie bis zum 09.03.2020 an die E-Mail-Adresse buchung@ontras.com senden.

Wichtige Dokumente

Netzkopplungsvertrag (Brandov – Deutschneudorf EUGAL) / „NKP"
pdf / 160.59 KB
Annex zum NKV
pdf / 97.23 KB
Annex 05 zum NKV
pdf / 81.73 KB
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