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07.07.2025

Fernleitungsnetzbetreiber starten Verfahren zur Ermittlung von Kapazitätsbedarfen

Gemäß des Netzkodex Kapazitätszuweisung (NC CAM) führen die Fernleitungsnetzbetreiber ein Verfahren durch, um den Bedarf an neu zu schaffenden Kapazitäten zu ermitteln. Der so genannte Incremental-Capacity-Prozess dauert zwei Jahre und beginnt in jedem ungeraden Jahr. Alle Informationen zu dem Verfahren für neu zu schaffende Kapazitäten sind auf Website der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (Link) zu finden.

Gebühren nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM)
Seit dem vergangenen Incremental-Capacity-Zyklus (2023-205) erheben die Fernleitungsnetzbetreiber für ihre Tätigkeiten, die auf die Übermittlung von unverbindlichen Marktnachfragen zurückgehen, eine Gebühr nach Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM). Die Gebühr beträgt 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung für eingegangene unverbindliche Marktnachfragen gemäß Art. 26 Abs. 6 NC CAM. 

Die Erhebung einer Gebühr wurde von den Fernleitungsnetzbetreiber gemäß Art. 26 Abs. 11 NC CAM beantragt und wurde im Verfahren Nr. BK9-022/042 der Bundesnetzagentur genehmigt (Link). 

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