Wie sehen die Grundlagen des Modells aus?
- Am VIP übernimmt ein am VIP beteiligter FNB, der sog. „VIP-FNB“, die Vermarktung und Abwicklung der Kapazitäten im Verhältnis zum Transportkunden. Über die am VIP gebuchte Kapazität kommt nur mit dem VIP-FNB ein Vertrag zustande. Eine Aufteilung auf die am VIP beteiligten FNB wird nicht vorgenommen. Alle am VIP beteiligten FNB erhalten gleichermaßen vertragliche Informationen zu allen am VIP abgeschlossenen Kapazitätsverträgen.
- Dies gilt auch für Kapazitäten mit Nutzungseinschränkungen und/oder Zuordnungsauflagen sowie für unterbrechbare Kapazitäten.
- Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Buchung von Kapazitäten an den VIPs möglich sein wird, wird es keine verfügbare Kapazität mehr zur Vermarktung an den zugehörigen physischen Netzkopplungspunkten (IPs) geben.
- Bestandsverträge verbleiben an den IPs beim bestehenden Vertragspartner, werden dort nominiert und zu den dort geltenden IP-Entgelten abgerechnet. Die Sekundärvermarktung von Bestandsverträgen erfolgt am IP.
- Gegenwärtige technische Kapazitäten nach/aus Deutschland werden in voller Höhe und mit gleicher Qualität aufrechterhalten.
Erfahren Sie mehr in der untenstehenden Marktinformation zur VIP-Bildung.