Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 GasNZV haben die Fernleitungsnetzbetreiber spätestens ab 1. April 2022 aus den Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany ein gemeinsames Marktgebiet zu bilden. Diese Marktgebietszusammenlegung kann Auswirkungen auf den Bestand der festen Kapazitäten haben und Maßnahmen gemäß § 31 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) erfordern.
Die gesetzlich festgelegte Marktgebietszusammenlegung führt zum Wegfall der Marktgebietsübergangspunkte spätestens zum 01.04.2022 (§21, Absatz 1, Satz 2 GasNZV).