Netzzugang |
ONTRAS hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen umgesetzt. Die Buchung von Kapazitäten erfolgt nach dem Zweivertragsmodell.
FNB - Fernleitungsnetzbetreiber; RNB - Regionalnetzbetreiber; öVNB - örtlicher Verteilnetzbetreiber; VHP - Virtueller Handelspunkt
Im Zweivertragsmodell wird der Transport im ONTRAS-Netzgebiet wie auch innerhalb des Marktgebietes GASPOOL netzübergreifend sichergestellt. Dies erfolgt auf der Grundlage eines Einspeise- und/oder Ausspeisevertrages mit ONTRAS bzw. den jeweiligen Ein- und Ausspeisenetzbetreibern sowie eines Bilanzkreisvertrages mit GASPOOL unter Einbeziehung des Virtuellen Handelspunktes (GASPOOL Hub).
Grundlage für den Abschluss von Ein- und Ausspeiseverträgen mit ONTRAS sind unsere Netzzugangsbedingungen.