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FAQ Biogas

Wo finde ich Informationen zum Netzanschluss?
Erster Anlaufpunkt ist auf unserer Internetseite der Menüpunkt Biogas/Netzanschluss. Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen auch die für Sie wesentlichen Unterlagen

  • Datenerfassungsblatt
  • Anschlussbedingungen Biogas (technische Mindestanforderungen)
  • Kaufmännische Anforderungen (benötigte Verträge usw.)

Grundlegende Informationen finden Sie in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), insbesondere §§ 33 und 34.
Im Internet sind wichtige Informationsquellen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Beim DVGW können Sie u. a. auch die für den Netzanschluss und das Einspeisen von Biogas geltenden DVGW-Arbeitsblätter käuflich erwerben.
Weitere Informationen können Sie bei den Fachverbänden für regenerative Energien und Biogas abrufen. Einige Hyperlinks dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Biogas-Webseite.

Welche Regelwerke gelten für die Einspeisung von Biogas ins Gasnetz?

Die wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz sind:

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Netzanschlussverordnung (NAV)
  • Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
  • Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG)
  • DVGW Regelwerk Gas G 260
  • DVGW Regelwerk Gas G 262
  • DVGW Regelwerk Gas VP 265
  • DVGW Regelwerk Gas G 685 Eichrechtliche Vorgaben

Hinweis: Diese Aufzählung ist nur ein Auszug der geltenden Regelungen für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas. Einige dieser Unterlagen bieten wir Ihnen auf unserer Website unter dem Menüpunkt Biogas/Dokumente an. Sie finden diese Regelwerke z. B. auch auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung, des BDEW und des DVGW.

Welche Angaben und Unterlagen benötigen Sie von mir als Anschlussnehmer?
U. a. benötigen wir neben Einspeisemenge und chemischer Beschaffenheit des erzeugten Biogases auch Angaben zu dem von Ihnen bereitgestellten Druck, zum Aufbereitungsverfahren sowie zur Lage und den einzelnen Komponenten der geplanten Anlage. Alle von Ihnen benötigten Informationen können Sie in unser „Datenblatt Anschlussbegehren Biogas“eintragen.

Welche Gasmenge kann bzw. muss ich als Anlagenbetreiber in Ihr Netz einspeisen?
Sie können die zuvor im Netzanschlussbegehren geprüfte und durch ONTRAS bestätigte Gasmenge einspeisen.
Im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas wird dann eine Mindest- und Maximaleinspeisemenge vertraglich fixiert, auf die die Anlagentechnik der Einspeiseanlage ausgelegt wird.

Kann ich auch in das Netz eines nachgelagerten Netzbetreibers einspeisen?
Grundsätzlich können Sie Ihr Netzanschlussbegehren an jeden Netzbetreiber richten, der sein Netz im Einzugsgebiet Ihrer Biogasanlage betreibt. Im Rahmen des Netzanschlussbegehrens wird dann, zusammen mit anderen Netzbetreibern, der für Ihre Biogasanlage wirtschaftlich günstigste Einspeisepunkt ermittelt.

Welche Gasqualität muss das eingespeiste Biogas haben?
Die Gasqualität muss den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260 für H-Gas und dem Arbeitsblatt G 262 entsprechen. In der Nähe von Netzanschlusspunkten zu Speichern oder an Grenzübergangspunkten kann auch die EASEE-gas zur Anwendung kommen. Die Gasqualität wird mittels einer eichfähigen Messung überprüft.

Wie lange dauert es nach Abschluss des Netzanschluss- Anschlussnutzungsvertrags, bis meine Anlage Biogas ins ONTRAS-Netz einspeisen kann?
Nach Unterschrift des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages beginnen wir unverzüglich mit der Planung der Einspeiseanlage und Anschlussleitung. Danach folgen die behördlichen Genehmigungsverfahren, die dinglichen Sicherungen der benötigten Grundstücke und die Bestellung der Anlagenkomponenten, wie Mess- und Regelarmaturen und Verdichter. Alle Aktivitäten stehen jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie uns innerhalb von 18 Monaten den Baubeginn Ihrer Aufbereitungsanlage nachweisen. Sobald alle Genehmigungen vorliegen, die dingliche Sicherung abgeschlossen ist und die Anlagenkomponenten geliefert sind, beginnen wir unverzüglich mit dem Bau des Netzanschlusses.

Welche Verträge muss ich als Einspeisender mit ONTRAS abschließen?
Zunächst sind Sie Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer. Als solcher schließen Sie einen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas mit uns ab.

Wollen Sie gleichzeitig als Händler am Markt tätig sein, um Ihr Biogas selbst zu vermarkten, müssen Sie zudem einen Einspeisevertrag mit uns abschließen. Der Einspeisevertrag gewährt Ihnen Zugang zum Marktgebiet GASPOOL, in dem ihre Biogasanlage liegt, sowie zum virtuellen Handelspunkt GASPOOL Hub. Außerdem benötigen Sie zum Abschluss des Einspeisevertrages einen Bilanzkreisvertrag. Dafür schließen Sie mit dem Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL, der auch als Bilanzkreisnetzbetreiber fungiert, einen entsprechenden Bilanzkreisvertrag ab.

Wollen Sie ihr Biogas nicht selbst vermarkten, benötigen Sie einen Händler, der dies für Sie übernimmt. Dieser Händler muss die notwendigen Einspeise- und Bilanzkreisverträge abschließen, sich um die Einspeisung und den Transport im Netz sowie die dazu notwendigen Kommunikationsprozesse kümmern.

Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss
Nach derzeit gültiger Regelung in der GasNZV teilen Sie und ONTRAS sich diese Kosten wie folgt:

  • Ist die Anschlussleitung nicht länger als 1 Kilometer, zahlen Sie einen Anteil von 25 Prozent der Kosten, aber nicht mehr als 250.000 Euro. Den Rest zahlen wir.
  • Ist die Leitung länger als 1 und kürzer als 10 Kilometer, zahlen Sie für die Einspeiseanlage und Anschlussleitung bis 1 Kilometer einen Anteil von 25 Prozent der Kosten, aber nicht mehr als 250.000 Euro. Für die Anschlussleitung ab 1 Kilometer bis 10 Kilometer zahlen Sie 25, wir 75 Prozent der Kosten.
  • Sollte die Leitung länger als 10 Kilometer sein, zahlen Sie für die Einspeiseanlage und Anschlussleitung bis 1 Kilometer einen Anteil von 25 Prozent der Kosten, aber nicht mehr als 250.000 Euro. Für die Anschlussleitung ab 1 Kilometer bis 10 Kilometer zahlen Sie 25, wir 75 Prozent der Kosten. Ab Kilometer 10 müssen Sie die Mehrkosten für jeden weiteren Meter vollständig selbst tragen.

Die Gesamtkosten des Netzanschlusses umfassen die Anschlusskosten der Anlage sowie Planungskosten und sonstige Aufwendungen für die Erstellung des Anschlusses. Zudem übernehmen wir auch die Betriebsführung dieser Anlage und sind in der Regel nach Fertigstellung deren Eigentümer.

Wer trägt die Kosten für die Aufbereitung des Biogases zum Einspeisen in das Netz?
Sie müssen das Biogas so aufbreiten, dass es wenigstens den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts Gas 260 entspricht. Die Kosten hierfür tragen Sie bzw. der Einspeisende des Biogases selbst.

Wer übernimmt die Kosten für die Messung der Gasbeschaffenheit?
ONTRAS ist als Netzbetreiber für die Messung der Gasbeschaffenheit verantwortlich. Die eichfähige Messung des einzuspeisenden Biogases ist Bestandteil des Netzanschlusses und somit Bestandteil der Kostenteilung.

Wer trägt die Kosten für die Konditionierung des Bioerdgases zur Anpassung des Brennwertes im Einspeisenetz?
Ist eine Konditionierung notwendig, übernimmt ONTRAS die Kosten dafür.

Was muss ich für die Netznutzung zahlen?
Gemäß GasNZV darf ONTRAS Ihnen kein Entgelt für die Einspeisung von Biogas am Einspeisepunkt berechnen. Sind Sie nicht nur Einspeisender, sondern gleichzeitig auch unser Transportkunde, erhalten Sie von uns ein pauschales Entgelt in Höhe von 0,7 Cent je kWh eingespeisten Biogases für vermiedene Netznutzungsentgelte.

Wer ist für den Verkauf meines Biogases verantortlich?
Durch den Gesetzgeber ist es ONTRAS untersagt (§§ 6 – 10 Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) weder Gas selbst verkaufen noch Kontakte zu entsprechenden Stellen vermitteln. Somit müssen Sie sich selbst darum bemühen, Abnehmer für Ihr Biogas zu finden.
Sie können das Biogas auch direkt vermarkten, benötigen dann aber einen Einspeisevertrag mit ONTRAS und auch einen eigenen Biogas-Bilanzkreis, den Sie beim Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL abschließen müssen.

 

Ansprechpartner

Stefanie Thiele
Systemplanung

Telefon +49 341 27111-2821
Fax       +49 341 27111-2682
Stefanie.Thiele@ontras.com

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