Biogas-Wälzungsbetrag
ONTRAS ermittelt den jährlichen Biogas-Wälzungsbetrag gemäß der KoV V für die marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber des GASPOOL Marktgebiets. Dieser Betrag gilt damit auch für die entsprechenden Punkte des ONTRAS-Netzes.
Höhe des Biogas-Wälzungsbetrags:
| Zeitraum | Biogas-Wälzungsbetrag in €/kWh/h/a |
|---|---|
| 01.01.2010 - 31.12.2010 | 0,32 |
| 01.01.2011 - 31.12.2011 | 0,54 |
| 01.01.2012 - 31.12.2012 | 0,68 |
| 01.01.2013 - 31.12.2013 | 0,75 |
Ziel des Gesetzgebers ist, diesen Betrag deutschlandweit zu wälzen. Doch fehlen derzeit noch die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen.
Deshalb praktizieren die Netzbetreiber bis zum Vorliegen dieses Zielmodells für die Kostenwälzung von Biogas-Anschlüssen die in der KoV V vorgegebene Übergangslösung. Danach wird dieser Betrag auf alle Ausspeisepunkte zu Letztverbrauchern innerhalb eines Marktgebietes umgelegt. Die Umwälzung der Kosten erfolgt dabei in gleicher Weise wie bei der internen Bestellung.
Die Netzentgelte der ONTRAS an den Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzen und Netzanschlusspunkten verändern sich - wie auch die der anderen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber - um den jährlich angepassten spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie zu anderen Marktgebieten bzw. an Grenzübergangspunkten sind nicht betroffen.







